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   BSG, 26.03.2020 - B 5 R 218/19 B   

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https://dejure.org/2020,9862
BSG, 26.03.2020 - B 5 R 218/19 B (https://dejure.org/2020,9862)
BSG, Entscheidung vom 26.03.2020 - B 5 R 218/19 B (https://dejure.org/2020,9862)
BSG, Entscheidung vom 26. März 2020 - B 5 R 218/19 B (https://dejure.org/2020,9862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 26.03.2020 - B 5 R 218/19 B
    Welche neuen entscheidungserheblichen Tatsachen im Einzelnen noch festgestellt werden sollten (vgl dazu BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 7 und aus jüngster Zeit BSG Beschluss vom 11.7.2019 - B 5 R 118/19 B - juris RdNr 9) , insbesondere welche konkreten Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit des Klägers durch die bereits aktenkundige Schmerzsymptomatik mit Hilfe eines Zeugen weiter aufgeklärt werden sollten, bliebt danach unbestimmt.
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 164/18 B

    Weitergewährung von Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 26.03.2020 - B 5 R 218/19 B
    Dieses Fragerecht ist als Ausfluss des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß § 62 SGG und Art. 103 Abs. 1 GG anzusehen (vgl BSG SozR 3-1750 § 411 Nr S 4 und zuletzt BSG Beschluss vom 11.12.2019 - B 13 R 164/18 B - juris RdNr 9).
  • BSG, 13.03.2019 - B 5 R 22/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 26.03.2020 - B 5 R 218/19 B
    Im Rahmen eines Rentenverfahrens muss sich ein Beweisantrag möglichst präzise mit dem Einfluss dauerhafter Gesundheitsbeeinträchtigungen auf das verbliebene Leistungsvermögen befassen (vgl BSG Beschluss vom 13.3.2019 - B 5 R 22/19 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 17.09.2019 - B 1 KR 63/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 26.03.2020 - B 5 R 218/19 B
    Wer sich auf eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht nach § 103 SGG stützt, muss ua einen für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrag bezeichnen, die Rechtsauffassung des LSG wiedergeben, aufgrund der bestimmte Tatsachen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen und die von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände darlegen, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten (stRspr; aus jüngster Zeit BSG Beschluss vom 17.9.2019 - B 1 KR 63/18 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 11.07.2019 - B 5 R 118/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 26.03.2020 - B 5 R 218/19 B
    Welche neuen entscheidungserheblichen Tatsachen im Einzelnen noch festgestellt werden sollten (vgl dazu BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 7 und aus jüngster Zeit BSG Beschluss vom 11.7.2019 - B 5 R 118/19 B - juris RdNr 9) , insbesondere welche konkreten Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit des Klägers durch die bereits aktenkundige Schmerzsymptomatik mit Hilfe eines Zeugen weiter aufgeklärt werden sollten, bliebt danach unbestimmt.
  • BSG, 22.09.2020 - B 5 R 161/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Unter diesen Umständen kann dahinstehen, ob die Berufungsschrift den Antrag mit dem behaupteten Inhalt und ob dieser wiederum einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag iS von § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 403 ZPO enthält (s dazu BSG Beschluss vom 26.3.2020 - B 5 R 218/19 B - juris RdNr 6 mwN).
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